KSA enthüllt Details des neuen Selbstausschlussregisters

Die niederländische Glücksspielbehörde (KSA) hat Pläne zur Einrichtung eines Selbstausschlussregisters in Übereinstimmung mit der Regulierung des Online-Glücksspielmarktes im Land veröffentlicht.

Das Central Gambling Exclusion Registry (Cruks) wird es Spielern ermöglichen, sich freiwillig von der Teilnahme an Online-Glücksspielen in den Niederlanden auszuschließen.

KSA-identifizierte Spieler können jedoch auch gegen ihren Willen in die Liste aufgenommen werden.

Während dieses Vorgangs wird eine Person, die dem potenziell gefährlichen Kunden nahe steht, eine Anfrage an das KSA senden. Das KSA erklärte, dass diese Anfragen sowohl von einem Familienmitglied oder Arbeitgeber als auch vom Betreiber gestellt werden können.

In diesen Fällen der Kontaktaufnahme mit einem Dritten prüft die Regulierungsbehörde, ob die Anfrage weiteren finanziellen, sozialen oder persönlichen Schaden vom Kunden abwenden wird.

Aufgrund der Einführung eines regulierten Online-Marktplatzes müssen Betreiber in den Niederlanden ab dem 1. Oktober prüfen, ob ein Spieler bei Cruks registriert ist.

Alle Betreiber müssen sich auch mit Cruks verbinden, damit sich ein Spieler, wenn er sich selbst ausschließt, mindestens sechs Monate lang nicht bei einem anderen niederländischen Betreiber registrieren kann.