Die schwedische Glücksspielbehörde (SGA) hat LeoVegas eine Geldstrafe von 2 Mio. SEK (171.393 £) wegen Verstößen gegen Geldwäsche und Kundenverifizierung auferlegt.
Auf einen Hinweis hin analysierten die Ermittler von SGA den KYC-Prozess, mit dem die 15 besten Gewinner zwischen dem 1. Januar und dem 30. November 2019 identifiziert wurden, die in diesem Zeitraum zusammen 5,4 Millionen SEK beisteuerten.
Die Ermittler schränkten die Überprüfung später auf 11 Spieler ein, nachdem die SGA festgestellt hatte, dass bei vier von ihnen ein geringes Geldwäscherisiko bestand. Im Rahmen der Überprüfung prüfte die SGA die Aufzeichnungen der schwedischen Steuerbehörde sowie die Verkaufsaufzeichnungen des Betreibers.
Jede LeoVegas-Kundendatei soll ein Datenblatt enthalten, das die Due-Diligence- und Verifizierungsdokumente zusammenfasst, die durch den KYC-Prozess erhalten wurden.
Von den 11 untersuchten Spielern hatte einer überhaupt keine Dokumentation, und bei den anderen 10 wurde eine unterstützende Dokumentation mit Datumsstempeln festgestellt, die nicht mit dem Datum übereinstimmten, an dem sie in der Datei gespeichert wurden.
„In allen Kundendokumenten fehlen Informationen darüber, ob LeoVegas überprüft hat, ob Kunden eine politisch exponierte Person sind. Es gibt auch keine Informationen, um zu bestätigen, ob LeoVegas die Quelle des Vermögens in Kundeneinlagen bestätigt hat“, sagte die SGA in einer Erklärung.
Die SGA hob auch die von LeoVegas durchgeführten Bewertungen hervor, die zeigten, dass Kunden bei fünf Gelegenheiten ein geringes Risiko, bei drei Gelegenheiten ein niedriges/mittleres Risiko, bei zwei Gelegenheiten ein mittleres Risiko und bei einer Gelegenheit ein mittleres/hohes Risiko darstellen.
Nach der SGA-Überprüfung hat LeoVegas seine Kunden-Newsletter-Verfahren verschärft und auch eine interne Überprüfung seiner bestehenden Prozesse durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Spieler im Hinblick auf die AML-Analyse ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
Der in Malta ansässige Betreiber hat sich außerdem verpflichtet, bestimmte Einzahlungsmethoden zu entfernen, die ein höheres Geldwäscherisiko bergen.
LeoVegas räumte ein, dass seine Due-Diligence-Verfahren für die beiden Spieler unzureichend waren.
Die SGA wies darauf hin, dass der Bewertungsprozess der Firma Spieler fälschlicherweise als Spieler mit geringerem Risiko eingestuft hat, obwohl sie als Spieler mit höherem Risiko hätten eingestuft werden sollen.
„In allen 11 Kundendatensätzen, die in die laufende Überprüfung einbezogen wurden, waren Mängel vorhanden“, sagte die SGA in einer Erklärung.
„Es ging also nicht um einen Kunden oder einen zufälligen Fehler.
„Aufgrund der Art und Weise, wie LeoVegas beschrieben hat, wie die Dokumente in den Kundenakten verarbeitet und aktualisiert wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Mängel mit den Verfahren des Unternehmens zusammenhängen.
„Somit sind die Mängel auch als systematisch zu bewerten“, schloss die Regulierungsbehörde.
Als Reaktion auf die Entscheidung sagte LeoVegas: „LeoVegas entwickelt seine Compliance-Richtlinien ständig weiter und hat seine Due-Diligence-Verfahren für Kunden vor der heutigen Entscheidung geändert und aktualisiert.
„LeoVegas beabsichtigt, gegen die heutige Entscheidung Berufung einzulegen, damit das Gericht diese Angelegenheit prüfen und der gesamten Branche weitere Hinweise zur Auslegung des aktuellen Urteils geben kann.
„Das Unternehmen wird jedes Jahr zahlreichen Audits und Inspektionen durch lokale Aufsichtsbehörden und externe Wirtschaftsprüfer unterzogen.
„Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hat für LeoVegas höchste Priorität und ist ein Bereich, den das Unternehmen ständig weiterentwickelt, um den Anforderungen gerecht zu werden, die die Aufsichtsbehörden, aber auch das Unternehmen selbst an seine Geschäftstätigkeit stellen.“
An anderer Stelle wurde ATG von der SGA mit einer Geldstrafe von 2 Millionen SEK belegt, nachdem die Aufsichtsbehörden festgestellt hatten, dass das Unternehmen den Spielern seines Online-Bingospiels im Oktober innerhalb von 48 Stunden wiederholt Boni angeboten hatte.
Die SGA stellte fest, dass 43 Spieler, die Bingokarten kauften, kostenlose Bingokarten für zusätzliche Spiele ohne zusätzliche Kosten erhalten konnten.
Es gab keine Begrenzung, wie oft ein Spieler das Angebot nutzen konnte. Wiederholungsboni sind derzeit durch die schwedischen Glücksspielgesetze verboten.
Nachdem der Verstoß festgestellt wurde, korrigierte die ATG den Fehler, aber die SGA betrachtete den Verstoß als schwerwiegend genug, um eine Geldstrafe zu rechtfertigen.