Deutsche Umsatzsteuer erhält grünes Licht vom Bundesrat

Der deutsche Bundesrat hat einer Umsatzsteuer von 5,31 TP1T für Online-Slots und Poker zugestimmt, die nun mit Beginn des geregelten Marktes am 1. Juli verpflichtend erscheint.

Bei einer Abstimmung am 23. Juni stimmten unter anderem die Christlich Demokratische Union (CDU), die Christlich Soziale Union (CSU), die SPD und die Grünen für die Einführung der Steuer.

Nur die Alternative für Deutschland (AfD) und die Freie Demokratische Partei (FDP) stimmten gegen den Gesetzentwurf, während sich die Linke enthielt.

Der Gesetzentwurf ändert das deutsche Renn- und Lotteriegesetz, um eine 5.3%-Umsatzsteuer aufzunehmen, die für lizenzierte Betreiber und Betreiber gelten würde, die als illegal in Deutschland tätig gelten.

Angeblich zielt die Steuer darauf ab, den deutschen Schwarzmarkt durch diese Anwendung zu reduzieren.

Das Gesetz war zuvor im Finanzausschuss des Bundesrates geprüft worden, wo mehrere Änderungen von Branchenvertretern und Gesetzgebern vorgenommen, aber letztendlich abgelehnt wurden.

Der Ausschuss genehmigte die Steuer in ihrer jetzigen Form, was gestern zu einer Abstimmung im Parlament führte.

Rainer Lauffs, COO von B90 Holdings, sagte über die Steuer und ihre weiteren Auswirkungen auf die Betreiber: „Mit all den Beschränkungen, die jetzt zusammen mit diesem Steuersatz in die Gesetzgebung gebündelt sind, kann ich mir einfach nicht vorstellen, wie normale Betreiber damit Geld verdienen können.

„Das ist besonders bedauerlich, weil die überwiegende Mehrheit der großen Betreiber, die genug Geld für Marketing ausgeben könnten, um die Spielenachfrage in regulierte Angebote zu lenken, dem Schwarzmarkt das Gedeihen sehr erschweren könnte.

„Wie wir alle wissen, ist die Nachfrage nach Online-Casinospielen vorhanden und groß, und offensichtlich wird sie ihren Weg finden, sie zu befriedigen. „Leider wird dies anderswo geschehen, außerhalb des deutschen Einflusses.

„Es ist so traurig, dass Politiker scheinbar nicht von schlechten Beispielen in anderen Ländern lernen können, aber da sind wir jetzt“, fügte Lauffs hinzu.

Der Gesetzentwurf wird nun der Europäischen Kommission (EC) zur Überprüfung vorgelegt, die eine Bewertung der Gesetzgebung beinhalten wird, um festzustellen, ob irgendein Teil davon mit den Gesetzen der Europäischen Union (EU) als Ganzes kollidiert.

In diesem Fall kann die EK den Gesetzentwurf zurücksenden und weitere Änderungen verlangen.

Ein weiteres Hindernis für die Ratifizierung des Gesetzentwurfs sind Beschwerden, die in der EU von der European Gambling and Betting Association (EGBA) eingereicht wurden, die besagte, dass die Steuer gegen die EU-Vorschriften verstoße, da sie landbasierte Casinos gegenüber ihren Online-Pendants begünstige.

Diese Steuer wird laut EGBA dazu führen, dass Wetten auf Online-Poker und Spielautomaten vier- bis fünfmal so hoch besteuert werden wie landbasierte Unternehmen und bis zu 15-mal höher, wenn man Online-Spielautomaten mit denen vergleicht, die in Spielautomaten zu finden sind.

Am Beispiel des bayerischen Marktes schlug die Handelsorganisation vor, dass die Steuer, wenn sie eingeführt würde, zu einem Steuervorteil von 290 Mio. € (251 Mio. £) pro Jahr für die Bodenbetreiber des Landes führen würde.

Auch der deutsche Branchenverband Der Deutsche Sportwettenverband (DSVW) reichte im Mai aus ähnlichen Gründen eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein.