Ein österreichisches Prozessfinanzierungsunternehmen klagte William Hill und Mr Green an, weil sie sich geweigert hatten, 500.000 € in Klagen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel auf dem österreichischen Markt zu zahlen.
Advofin hat in Zusammenarbeit mit lokalen Anwaltskanzleien Ansprüche von über 2.600 Kunden im Zusammenhang mit Glücksspielen auf internationalen Websites bearbeitet, die in Gerichtsbarkeiten wie Malta tätig sind.
Das Unternehmen erhielt Forderungen von Kunden über mehr als 60 Millionen Euro. AGR bekannt wurde, dass 130 Fälle erledigt wurden, davon 130 Mandantenforderungen in Höhe von insgesamt 3 Mio. Euro bezahlt wurden und weitere 75 anhängige Urteile in Höhe von 5,8 Mio. Euro noch nicht bezahlt wurden, weil sie noch nicht rechtskräftig waren Bindung.
Im Gespräch mit AGR Advofin-Vorstand Stefan Bohar sagte: „Wir haben den Fall noch nicht verloren. Wir haben 30 bis 40 neue Leute, die sich unserem Angebot anschließen, und bis zu 1 Million Euro an Forderungen pro Woche.“
„Wir mussten jedoch einen Rückschlag hinnehmen, da mehrere im Vereinigten Königreich lizenzierte Betreiber die Zahlung von Ansprüchen einstellten, obwohl ein österreichisches Gericht rechtskräftige Zahlungsaufforderungen erlassen hatte“, fügt er hinzu.
AGR kann zeigen, dass zu diesen Betreibern William Hill und Mr Green gehören, die ihren Hauptsitz in Malta haben.
„Die österreichischen Anwälte, die die beiden vertreten, sagen uns im Grunde: ‚Okay, sie zahlen nicht, wir können nichts dagegen tun.' Tut mir leid“, erklärte Bohar.
„Was wir tun mussten, war, den gesamten Prozess zur Erfüllung dieser Anforderungen in ganz Europa zu starten, was bedeutet, dass wir im Grunde nach Vermögenswerten und Konten suchen, die wir beschlagnahmen können.
„Für eines dieser Unternehmen haben wir sogar die Marketingkosten übernommen, die das Unternehmen von einem großen österreichischen Fernsehsender eingekauft hat. Sie kauften im Grunde Fernsehzeit für ihre Werbespots und wir erfüllten sie“, fügte er hinzu.
Die Vollstreckung, wie das Verfahren in Österreich genannt wird, tritt ein, wenn die Parteien ein Gerichtsverfahren beilegen oder ein rechtskräftiges Urteil gegen die andere Partei ergeht, die verpflichtete Partei jedoch ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Forderung nicht nachkommt.
Für den Fall, dass die gerichtliche Entscheidung von der betroffenen Partei nicht bezahlt wird, wird dem Kläger ein Vollstreckungstitel ausgestellt, um diese Zahlung in der gesamten Europäischen Union durchzusetzen. Dazu gehört zum Teil, das Vermögen des Verletzers zu identifizieren und als Zahlung zu beschlagnahmen.
Bohar erwähnte jedoch mehrere Hindernisse für den Inkassoprozess, die durch die internationalen Aktivitäten der Firmen verursacht wurden.
„Am Anfang ist es ein langwieriger Prozess, weil sie oft kein Vermögen in Österreich haben. Das Geld, das an sie gezahlt wird, wird oft an einen der Zahlungsdienstleister oder an eine der Banken außerhalb Österreichs überwiesen“, erklärte er.
„Es wäre für uns viel einfacher, dieses Inkassoverfahren in Österreich durchzuführen, aber das Geld geht einfach in ein anderes Land – Großbritannien, Irland oder sonst etwas. Sie müssen einen Anwalt vor Ort finden, der die Dinge in Gang setzen und den Fall vor die örtlichen Gerichte in ganz Europa bringen kann. Genau das tun wir jetzt. Es verlängert nur die Dauer des gesamten Wiederherstellungsprozesses für unsere Kunden, was bedauerlich ist, aber diese Schritte werden uns definitiv nicht aufhalten“, fügte Bohar hinzu.
Bohar argumentierte, dass die Unternehmen trotz Gerichtsurteilen weiterhin tagtäglich in Österreich tätig seien, und stellte die Einhaltung österreichischer Gesetze durch die Betreiber in Frage.
„Dies ist kein Unternehmen, das auf einer entfernten Karibikinsel tätig ist, dies ist ein Unternehmen aus England mit einer Niederlassung in Malta. Sie sind jetzt ein großer Werber, besonders bei der Europameisterschaft, und zahlen einfach kein rechtskräftiges Urteil“, erklärte er.
„Ich finde es peinlich für sie und sie versuchen wahrscheinlich zu behaupten, dass sie über dem Gesetz stehen, aber wir werden irgendwann zu ihnen kommen“, schloss Bohar.
Ein möglicher Faktor bei der Zahlung von Forderungen ist die enge Beziehung zwischen Österreich und dem benachbarten Deutschland, wo am 1. Juli Regeln in Kraft treten, die Online-Casinos, Sportwetten und Poker erlauben.
„Wenn ich einerseits in Deutschland als Online-Casino-Betreiber eine Lizenz erlangen möchte, aber keine rechtskräftigen Urteile in Österreich bezahle, dann ist das nicht gut für die deutschen Regulierer. Diese Nachricht wird sich schnell verbreiten“, fügte Bohar hinzu.
Mr. Green und die Muttergesellschaft William Hill haben die Aussagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels nicht kommentiert, nachdem sie von EGR kontaktiert worden waren.