Die Advertising Standards Authority (ASA) hat Bingo-Marken aufgefordert, sich daran zu erinnern, dass ihre Werbe- und Marketingmaterialien denselben Regulierungsvorschriften unterliegen wie Glücksspielbetreiber.
In einer Warnung an Bingoanbieter am 24. Juni erklärte die ASA, dass Bingo als Wettprodukt behandelt wird und daher den Abschnitt „Glücksspiel“ des Kodex einhalten muss.
Dieser Kodex besagt, dass Werbung sozial verantwortlich sein muss und kein glücksspielbezogenes Verhalten darstellen, billigen oder fördern darf, das zu finanziellen, sozialen oder emotionalen Schäden führen könnte.
Die ASA hat erklärt, dass die Bingo-Werbung nicht als Flucht dargestellt werden kann. Als Beispiel erinnerte er an die Reha-Bingo-Werbung, die von einer Aufsichtsbehörde verboten wurde, weil sie andeutete, dass Online-Bingo eine Form der Rehabilitation sei, die zur Lösung persönlicher Probleme eingesetzt werden könne.
Er warnte die Betreiber auch davor, dass Bingo niemals als Lösung gezeigt werden sollte, nachdem in einer alten Gala-Bingo-Affiliate-Werbung stand: „William hat über 130.000 £“. Die ASA betrachtete die Werbung als sozial unverantwortlich, da sie suggerierte, dass Glücksspiele finanzielle Probleme lösen könnten.
Darüber hinaus erklärte die ASA, dass Bingo-Werbung niemals an Personen unter 18 Jahren gerichtet werden sollte und dass Werbeaktionen in Marketingmaterialien mit den korrekten Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden sollten.