Malta steht auf der grauen Liste der Financial Action Task Force on Money Laundering

Malta wurde auf die graue Liste der Financial Action Task Force (FATF) von Gerichtsbarkeiten gesetzt, was ernsthafte Auswirkungen auf die Glücksspielbetreiber der Insel haben könnte.

Obwohl es keine offizielle Ankündigung gab, Die Zeiten von Malta berichtet, dass 37 FATF-Mitglieder am Mittwoch für die Aufnahme Maltas in die Liste gestimmt haben.

Zu diesen Mitgliedern gehören zwei regionale Organisationen, die Europäische Kommission (EK) und der Golf-Kooperationsrat.

Es wird angenommen, dass Malta und Rumänien in die Liste aufgenommen wurden und die ersten EU-Gebiete sind, die hinzugefügt werden.

Die graue Liste umfasst 19 weitere Jurisdiktionen, darunter Albanien, Syrien, Jemen, Myanmar und Simbabwe.

Die internationalen Steueroasen Panama und die Cayman-Inseln stehen ebenfalls auf der Liste, die Länder mit „schwachen“ Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) gemäß der Definition der FATF hervorhebt.

Die FATF aktualisiert regelmäßig die Liste der Länder, sortiert nach AML-Performance.

Derzeit sind Nordkorea und der Iran die einzigen Länder auf der schwarzen Liste.

Die schwarze Liste enthält Länder, in denen internationale Finanzinstitute nicht ermutigt werden, Geschäfte zu tätigen oder „starke Gegenmaßnahmen“ und verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden.

Es wird davon ausgegangen, dass die Entscheidung, Malta auf die graue Liste zu setzen, nun den assoziierten Mitgliedern der FATF zur Ratifizierung vorgelegt wird.

Bei einer Ratifizierung wird erwartet, dass sich Malta dem FATF-Aktionsplan und einer verstärkten Überwachung verpflichtet, was bei erfolgreichem Abschluss zur Streichung der Insel von der grauen Liste führen wird.

Der Gründer von RB Capital, Julian Buhagiar, ging auf die möglichen Auswirkungen des Umzugs ein und sagte, es sei eine „sehr beunruhigende“ Entwicklung für die Glücksspiel- und Finanzindustrie der Insel.

„Das ist ein Ergebnis, das ziemlich selbstverschuldet war und schon vor langer Zeit hätte vermieden werden können“, erklärte Buhagiar.

„Die Folgen werden schwerwiegend sein“, fügte er hinzu.

„Wenn man bedenkt, dass der Erhalt einer Lizenz von den maltesischen Behörden oder auch nur die Eröffnung eines Bankkontos ein mühsamer Prozess war, warum sollte jemand diese Schwierigkeiten durchmachen, nur um ein Gerichtsbarkeitszertifikat der grauen Liste zu erhalten?

„Mit anderen Worten, wir müssen jetzt ernsthaft den wahren Wert in Frage stellen, den eine bestehende Lizenz der MGA [Malta Gaming Authority] oder MFSA [Malta Financial Services Authority] für eine Branche hat, die sich zunehmend auf die Qualität der Akkreditierung konzentriert.

„Mit dieser FATF-Klassifizierung gibt es jetzt weniger Anreize für seriöse Unternehmen mit Sitz in Malta, mit einer solchen Gerichtsbarkeit verbunden zu bleiben, und werden es verständlicherweise vorziehen, nach einem System zertifiziert zu werden, das keine Greylisting-Implikationen hat.

„Es ist klar, dass es eine Reihe von Neuzertifizierungen (und wahrscheinlich Übertragungen) in günstigere Gebiete geben wird. Und wenn die meisten dieser Unternehmen das Unternehmen verlassen, was ist dann mit all den ehrlichen, hart arbeitenden Dienstleistungen, die vom Wachstum dieser Branche abhängen? “, fragte Buhagiar.

Anfang dieses Monats gab es Gerüchte, dass Malta von der Liste gestrichen werden könnte, wenn es der Unterzeichnung der Macaulin-Konvention der Europäischen Union über Spielmanipulationen im Sport zustimmen würde.

Es wurde bereits früher angedeutet, dass die Aufnahme in die graue Liste die langfristige Fähigkeit von in Malta lizenzierten Betreibern beeinträchtigen könnte, in andere EU-Gerichtsbarkeiten zu expandieren, wie es die Betriebslizenz der MGA vorschreibt.

Diesen Vorschlag zurückweisend, sagte ein MGA-Sprecher AGR : „Dies wirkt sich in keiner Weise auf den Regulierungsrahmen für Glücksspiele und daher darauf aus, ob Malta Vertragspartei eines solchen Übereinkommens wird, oder wirkt sich anderweitig darauf aus, wie MGA-Lizenznehmer ihre Lizenzen verwenden können.

„Die Position der MGA zur Bereitstellung von Glücksspieldiensten von Malta in andere Gerichtsbarkeiten wird sich nicht ändern. Es ist auch wichtig anzumerken, dass das Übereinkommen die Grundprinzipien des EU-Rechts, einschließlich der Dienstleistungsfreiheit, nicht beeinträchtigen kann und sollte“, fügte die MGA hinzu.