Domainnamen in Australien – Wie sich Teilnahmeregeln auf Online-Glücksspielanbieter auswirken können

Am 12. April 2021 trat ein neues Regelwerk für die .au-Domain (die wichtigste australische Second-Level-Domain) in Kraft. Die neuen Regeln beinhalten wichtige Änderungen, die darauf abzielen, das Vertrauen in .au-Domänennamen zu erhalten und aufzubauen.

Um sich für einen .au-Domainnamen zu qualifizieren, müssen Sie seit langem eine australische Verbindung haben, die als "Australian Presence" bekannt ist. Der Besitz einer australischen Markenregistrierung oder einer anhängigen Markenanmeldung ist ein gängiger Weg für ausländische Organisationen, den australischen Präsenztest zu bestehen, um com.au- oder net.au-Domainnamen zu registrieren.

Wenn ein ausländisches Unternehmen (z. B. ein Online-Glücksspielbetreiber, der Einzelpersonen in Australien Spiele unter Verwendung der Domain com.au oder net.au anbietet), nach den neuen Regeln eine australische Marke verwendet, um den australischen Präsenztest zu erfüllen, wird com.au or der net.au-Domänenname muss exakt mit der Marke des Registranten übereinstimmen.

Diese Änderung soll die Glaubwürdigkeit der Domains com.au und net.au erhöhen, indem die Assoziation zwischen einem Domainnamen und dem ausländischen Inhaber einer australischen Marke klarer wird.

Die neuen Regeln werden es ausländischen Unternehmen erschweren, ihre australischen Lizenzen für die Domainnamen com.au und/oder net.au zu behalten. Wenn diese Änderung zutrifft, muss der Eigentümer seine Einhaltung der australischen Präsenzanforderungen für eine Domainnamenlizenz über seinen Registrar aktualisieren.

Abhängig von den Umständen kann dies auf eine der folgenden Arten erfolgen:

  1. Ändern Sie den Lizenzregistrierenden in einen Domänennamen. Beispielsweise kann ein Name an eine Tochtergesellschaft in Australien übertragen werden (dies erfordert die Übertragung eines Registranten durch seinen Registrar);
  2. Registrieren Sie das ausländische Unternehmen als ausländische Gesellschaft, die in Australien handelt, und erhalten Sie eine australische Registrierungsnummer (ARBN);
  3. Beantragen Sie eine Markenregistrierung in Australien, die vollständig mit dem Domainnamen übereinstimmt; oder
  4. Registrieren Sie einen anderen Domainnamen, der genau Ihrer aktuellen australischen Markenregistrierung oder ausstehenden Anmeldung entspricht.

Betroffene Parteien müssen evaluieren, welcher Ansatz ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Beispielsweise haben sich viele Offshore-Glücksspielbetreiber registriert und verwenden .au-Domainnamen, um Online-Glücksspieldienste für in Australien ansässige Personen bereitzustellen, was von der australischen Regulierungsbehörde (Australian Communications and Media Authority (ACMA)) als im Widerspruch zu Online angesehen wird Glücksspielgesetz 2001 Games (Cth) (IGA). Diese Organisationen werden jedoch ihre Präsenz in Australien nicht verstärken wollen.

In diesem Fall sollten diese Organisationen erwägen, einen Markenschutz in Australien zu beantragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Inhaber nach der Registrierung in der Lage sein muss, die Verwendung der Marke in Australien nachzuweisen, da die Marke sonst aufgrund der Nichtbenutzung anfällig für die Entfernung ist. Trotzdem sieht der Australian Trademarks Act 1995 (Cth) effektiv einen Zeitraum von drei Jahren vor, bevor der Markeninhaber mit der tatsächlichen Nutzung der Marke beginnen muss.

Ein weiteres Problem, mit dem ausländische Organisationen konfrontiert sein können, besteht darin, dass der gewünschte Domainname bereits registriert ist. Unter diesen Umständen kann eine ausländische juristische Person Folgendes beantragen:

  1. Anfechtung der Gültigkeit einer Domänennamenregistrierung, wenn der Eigentümer die Voraussetzungen für eine Präsenz in Australien nicht erfüllt; oder
  2. Versuchen Sie, einen Domänennamen zu erhalten.

Ausländische Unternehmen sollten ihre aktuellen australischen Domänennamenlizenzen überprüfen, um die Grundlage zu überprüfen, auf der der australische Präsenztest durchgeführt wurde, und um zu prüfen, ob zusätzliche Schritte unternommen werden müssen, um ihre Berechtigung aufrechtzuerhalten.

Jamie Nettleton leitet die Rechtspraxis für Glücksspiele bei Addisons. Sowohl australische als auch internationale Unternehmen verlassen sich auf seine Expertise bei der Beratung zu allen Aspekten des Glücksspiels, einschließlich der möglichen Anwendung des Glücksspielrechts auf innovative Produkte und Konzepte sowie deren Investitionen in das Glücksspielgeschäft.

Karen Ann Hein berät einige der bekanntesten Marken der Welt sowie bekannte australische Marken in allen Aspekten des geistigen Eigentums. Ihre Tätigkeit umfasst die Wahrung der Integrität der Marken ihrer Mandanten sowie die Beratung zu ihren Markenportfolios, Domainnamen, Urheberrechtsfragen sowie zu ihren Strategien für geistiges Eigentum und Markenschutz, Piraterie und Rechtsverletzungen.

Alanna Wright ist Mitglied der Gruppe für geistiges Eigentum von Addisons. Sie ist spezialisiert auf die Auswirkungen von geistigem Eigentum auf Technologie und deren Anwendungen im E-Commerce- und Glücksspielsektor.